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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

STARK FÜR KINDERTAGESPFLEGE by Lösungshorizonte

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Coaching, Workshops & Seminare

 

1. Allgemeines

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle erteilten Aufträge unseres Angebotes „Stark für Kindertagespflege“ auf www.stark-fuer-kindertagespflege.de

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Diese AGB werden mit der ersten Kenntnis des Auftraggebers/Klienten, spätestens aber mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung Vertragsbestandteil und von unseren Auftraggeber/Klienten anerkannt.

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Gegenstand eines Vertrages sind die mit Lösungshorizonte vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Ergebnisses oder Erfolges.

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Coaching/ Supervision, Seminare und Workshops erfolgen auf der Basis der zwischen Lösungshorizonte und dem Auftraggeber/Klienten und ggf. seinen Mitarbeiter*innen geführten vorbereitenden Gespräche. Die Zusammenarbeit beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen.

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Lösungshorizonte ist berechtigt, Hilfskräfte, sachverständige Dritte und andere Erfüllungsgehilfen zur Durchführung eines Vertrages heranzuziehen, sofern dies mit dem Auftraggeber vertraglich vereinbart wurde und er zugestimmt hat.

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Inhalte, Umfang und Veranstaltungsort werden in Absprache mit dem Auftraggeber/Klienten entwickelt und vereinbart. Lösungshorizonte ist berechtigt, aus fachlichen Gründen einzelne Inhalte zu ändern, soweit dadurch nicht der Kern des vereinbarten Auftrags verändert wird.

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Es gilt die jeweilige Hausordnung des Veranstaltungsortes.

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Ein Anspruch auf Schadenersatz in Zusammenhang mit der Leistung besteht (außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit) nicht.

 

2. Auftragserteilung

Angebote von Lösungshorizonte sind während der in ihnen genannten Frist verbindlich. Fehlt eine solche Fristangabe, bleibt das Angebot vom Angebotsdatum an einen Monat lang gültig. Erteilte Aufträge werden schriftlich bestätigt (Vertrag und Datenschutzerklärung).

 

3. Auftragsdurchführung

Der Auftraggeber/Klient verpflichtet sich, Lösungshorizonte nach Kräften bei der Auftragsdurchführung zu unterstützen und die in seiner Betriebssphäre liegenden notwendigen Voraussetzungen zur Auftragsdurchführung zu schaffen.

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Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie informieren sich unverzüglich wechselseitig über alle Umstände, die im Verlauf der Auftragsbearbeitung auftreten und die Bearbeitung beeinflussen können.

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4. Terminverschiebungen, Stornierung | Absagen

Vereinbarte Termine sind grundsätzlich verbindlich. Dies gilt auch für das kostenlose Vorgespräch. Zeit und Ort der Durchführung werden einvernehmlich vereinbart. Terminänderungen sind rechtzeitig vor dem nächsten vereinbarten Termin mitzuteilen.

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  • Vereinbarte Termine für Workshops und Seminare, die der Auftraggeber nicht mindestens 14 Tage vor dem vereinbarten Termin absagt, sind voll zu bezahlen

 

5. Honorar

Die Vergütung der von Lösungshorizonte erbrachten Leistungen gliedert sich in Honorar und Nebenkosten. Maßgebend sind die Vereinbarungen im Vertrag.

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Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe des zum Abrechnungszeitpunkt geltenden Mehrwertsteuersatzes.

 

Nebenkosten

  • Gegebenenfalls bei der Beraterin anfallende Reisekosten (Zugfahrkarte 2. Klasse bzw. € 0,30/km, Übernachtung) werden nach den tatsächlich anfallenden Kosten in Rechnung gestellt.

 

  • Anfallende Materialkosten (Moderationsbedarf etc.) werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet.

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6. Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu begleichen, sofern zwischen uns und dem Kunden nichts anderes vereinbart ist.

 

7. Datenverwaltung, Datenschutz gem. DSGVO

Die Auftraggeber/Klienten und ggf. ihre Mitarbeiter*innen sind mit der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten einverstanden. Die Daten werden gemäß der Datenschutzhinweise (Anlage 1) verwendet, die Bestandteil des schriftlichen Vertrages sind.

 

Lösungshorizonte erhebt oder speichert von sich aus keine Daten der Teilnehmer*innen an Workshops und Seminaren.

 

8. Vertraulichkeit und berufliche Schweigepflicht

a) Lösungshorizonte verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen oder privaten Angelegenheiten der Teilnehmer*innen und Auftraggeber*innen auch nach Beendigung des Vertrages unbegrenzt Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren. Auf die berufliche Schweigepflicht staatlich anerkannter Diplom-Sozialpädagogen wird verwiesen (§ 203 StGB).

 

b) Auftraggeber/Klient und Teilnehmer*innen

Auftraggeber/Klient, Mitarbeiter*innen bzw. Teilnehmer*innen von Workshops und Seminaren haben Schweigepflicht bezüglich vorgestellter Fälle und persönlicher Äußerungen anderer Teilnehmer*innen. Sie verpflichten sich, die Schweigepflicht auch nach Beendigung der Veranstaltung einzuhalten.

 

9. Urheberrecht

Ausgegebene Unterlagen unterliegen dem Urheberrecht und dürfen nicht vervielfältigt werden. Sie sind nur für den persönlichen Gebrauch der Klienten bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

 

10. Haftung

Lösungshorizonte schließt eine Haftung für Unfälle während der Veranstaltungen oder auf dem Weg vom und zum Veranstaltungsort und Haftpflichtschäden bei den Veranstaltungen sowie eine Haftung für Diebstahl, Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen aller Art aus.

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11. Nebenabreden

Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

12. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder nichtig sein, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

 

Stuttgart, im Juni 2022

Sylvia Strauß

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